Verwaltung und Politik

Eheschließung

Beschreibung

Die beabsichtigte Eheschließung wird beim zuständigen Standesamt angemeldet. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung muss Ihr Wohnsitz in Eberswalde sein. Der Antrag zur Anmeldung der Eheschließung wird vom Standesbeamten ausgefüllt. Darum ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich. Wenn ein persönliches Erscheinen eines Verlobten nicht möglich ist, wird dem Bürger der Vordruck der Vollmacht (Beitrittserklärung) ausgehändigt.

Gebühren

Die Grundgebühr bei der Anmeldung zur Eheschließung für zwei deutsche Staatsangehörige beläuft sich auf 33,00 €. Die Grundgebühr mit Auslandsbeteiligung beträgt 55,00 €. Zusätzlich kommen die Gebühren für das Stammbuch und für gewünschte Urkunden.

Benötigte Unterlagen

Klassisches Beispiel: 2 ledige Deutsche, geboren in den neuen Bundesländern, ohne Kind, benötigen:

  • Anmeldung der Eheschließung
  • Vordruck der Vollmacht (Beitrittserklärung)
  • Personalausweise
  • eine aktuelle Abstammungsurkunde vom Geburtsstandesamt
  • eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Bürgerservice

Notwendige Unterlagen bitte immer beim Standesbeamten erfragen!

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personenstandsgesetz
  • Personenstandsverordnung
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167

Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

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