Verwaltung und Politik

Eheregister (früher Familienbuch)

Beschreibung

Für jede Eheschließung wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein Familienbuch angelegt. Seit dem Inkrafttreten des Personenstandsrechts zum 01.01.2009 ist diese Urkundsform entfallen, stattdessen gibt es jetzt das Eheregister.

Im Eheregister sind die Daten Ihrer Eheschließung, die Namensführung in der Ehe und die eventuelle Auflösung der Ehe aufgeführt, aber es enthällt keine Daten mehr über die Eltern oder die Kinder der Ehegatten.

Sollten Sie künftig einen Nachweis über die Geburt eines im Ausland geborenen Kindes benötigen, das vor dem 31.12.2008 in Ihr Familienbuch eingetragen wurde, dann erstellen wir Ihnen Ablichtungen des früheren Familienbuches.

Wo wird mein Eheregister geführt?

Haben Sie in Deutschland geheiratet, wird das Eheregister im Heiratsstandesamt geführt und aufbewahrt. Wurde Ihre Ehe vor dem 24.02.2007 im Ausland geschlossen und Sie haben ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister des Standesamtes des damaligen Wohnsitzes.
Sollte die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach den 24.02.2007 erfolgt sein, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Gebühren

Die zu erhebende Gebühr richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMI https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik und beträgt für die erste auszustellende Urkunde 15,00 € und für jede weitere gleichzeitig beantragte auszustellende Urkunde 7,50 €. Zur Vorlage bei Behörden und Gerichten ist die Ausstellung der Urkunde gebührenfrei. Ein entsprechender Nachweis der Anforderung zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Gericht ist zu erbringen.


Die Urkundenerstellung kann erst vorgenommen werden, wenn Ihre Zahlung eingegangen ist. Die Zahlungsaufforderung erfolgt schriftlich. 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsname des Ehepartners und gemeinsamer Familienname

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167

Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152

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