Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Beschreibung
Jeder Gewerbetreibende, der mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Eberswalde gemeldet ist, kann persönlich für sich als natürliche Person einen Antrag im Bürgeramt Eberswalde stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten. Die Antragstellung durch eine andere Person ist nicht möglich.
- Belegart „1“: Auskunft an den Betroffenen.
Dieser Gewerbezentralregisterauszug wird Ihnen direkt nach Hause gesandt. - Belegart „9“: Auskunft an eine Behörde.
Dieser Gewerbezentralregisterauszug wird direkt an die durch Sie angegebene Behördenanschrift gesandt. Bei der Beantragung müssen die komplette Behördenanschrift und das Aktenzeichen bzw. der Verwendungszweck von Ihnen benannt werden.
Gebühren
13,- €
Benötigte Unterlagen
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Martina Lawrenz
E-Mail: m.lawrenz@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-151