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Behindertenbeauftragte
"Barrierefreies Eberswalde – eine Stadt für alle": unter dieser Überschrift findet sich nicht allein das zugehörige Konzept zur umfassenden Barrierefreiheit für Eberswalde. Mit diesen Worten lassen sich zudem die Aufgaben- und Zielstellungen für das Büro der Behindertenbeauftragten beschreiben.
Bei der Stadt Eberswalde ist Katrin Forster-König als Behindertenbeauftragte tätig. Deren Arbeit orientiert sich neben anderem an der Selbstbindung der Stadt Eberswalde mit dem genannten Konzept sowie an der UN-Behindertenrechtskonvention, am Bundesteilhabegesetz und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz:
Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK
„Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“
Paragraf 4 BBG
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Paragraf 5 Absatz 1 BbgBGG
„Zur Durchsetzung der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen sind die spezifischen Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und bestehende Diskriminierungen zu beseitigen. Dabei sind besondere Maßnahmen zulässig, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördern und bestehende Diskriminierungen beseitigen.“
In Eberswalde leben derzeit mehr als 10.000 Menschen mit einer amtlich festgestellten Behinderung. Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt mittels Antragstellung gegenüber dem Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus.
Aufgabenprofil
Die Tätigkeit von Behindertenbeauftragten zielt auf die Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Kommune. Sie setzt sich für die Integration behinderter Menschen ein und
- gibt Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung
- unterstützt Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige bei der Durchsetzung von Ansprüchen, vor allem bei der Formulierung von Anträgen auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sowie Anerkennung sogenannter Merkzeichen
- koordiniert und initiiert Maßnahmen, damit Barrierefreiheit und Behindertenfreundlichkeit zu einem selbstverständlichen Wert in Eberswalde werden
- kann bei Planungen und Vorhaben, welche die Belange behinderter Menschen berühren können, beteiligt sowie um Stellungnahmen gebeten werden, insbesondere bei Hoch-, Tief- sowie sonstigen Baumaßnahmen in Trägerschaft der Verwaltung
- erarbeitet das Konzept für die kommunale Behindertenpolitik und schreibt dieses fort.
Insgesamt nimmt sie gern Anregungen entgegen und leitet auf Grundlage dessen geeignete Maßnahmen ein, um die Situation von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie deren Chancengleichheit zu verbessern:
Behindertenbeauftragte der Stadt Eberswalde
Frau Katrin Forster-König
Telefon 03334-64503
E-Mail k.forster-koenig@remove-this.eberswalde.de.
Die Behindertenbeauftragte führt keine feste Sprechstunde durch. Bitte nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Das Büro der Behindertenbeauftragten im Rathaus der Stadt Eberswalde ist mittels Fahrstuhl erreichbar.
Links und weiterführende Kontakte
Landesamt für Soziales und Versorgung
Bürgerbüro Cottbus
Lipezker Straße 45 in 03048 Cottbus
Telefon 0355-2893800
E-Mail service@remove-this.lasv.brandenburg.de
Internet www.lasv.brandenburg.de
- Broschüre „Schwerbehinderung und Ausweis“ (https://lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/BBurg_BuA2022_PDF-UA.4423579.pdf)
- Flyer „Schwer-behindert – Was kann ich tun – Antworten auf Ihre Fragen – Leichte Sprache“ (https://lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Flyer%20-%20Schwerbehindert%20-%20Was%20kann%20ich%20tun%20-%20Antworten%20auf%20Ihre%20Fragen%20-%20Leichte%20Sprache.pdf)
- Flyer „Parkerleichterungen“ (https://lasv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/LASV-DIN-Lang-Falzflyer-Parkerleichterungen-web-barrierefrei_ua_07_2023.pdf)
Fachstelle „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“
Karl-Marx-Straße 30 in 16321 Bernau bei Berlin
Telefon 03338-7515210
E-Mail info@remove-this.lvkm-bb.de
Internet www.lvkm-bb.de
Integrationsfachdienst Eberswalde
Eberswalder Straße 87a in 16227 Eberswalde
Teamleitung Nicole Zollmann
Telefon 03334-3845412
E-Mail nicole.zollmann@remove-this.ifd.3in.de
Internet www.ifd-brandenburg.de
Behindertenverband Kreis Eberswalde e. V. mit Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe
Schönholzer Straße 12 in 16227 Eberswalde
Telefon 03334-236020 und 03334-352783
E-Mail bhv-eberswalde@remove-this.telta.de
Internet www.bhv-eberswalde.de
Lebenshilfe Kreisvereinigung Barnim e V.
Dr.-Zinn-Weg 22 in 16225 Eberswalde
Telefon 03334-639890
E-Mail sekretariat@remove-this.lebenshilfe-barnim.de
Internet www.lebenshilfe-barnim.de
„Clearingstelle Bundesteilhabegesetz“ der Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg
Telefon 0331-8665037
E-Mail clearingstelle.bthg@remove-this.msgiv.brandenburg.de
ZFK e. V. mit Landeszentrale für Gebärdendolmetschen
Sachsendorfer Straße 5 in 03051 Cottbus
Telefon 0355-7295890
E-Mail info@remove-this.zfk-bb.de
Internet www.zfk-bb.jimbo.com
Zuständige Organisationseinheit(en)
- 01.5 Behindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
Ansprechpartner(innen)
Frau Katrin Forster-König
E-Mail: k.forster-koenig@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-503
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