Verwaltung und Politik

Förderung der Ausstattung mit Schulmaterialien

Beschreibung

Förderung von Schülerinnen und Schülern, die die zweite bis sechste Klasse einer Förderschule, Grundschule bzw. Oberschule mit integriertem Grundschulteil oder der Leistungs- und Begabungsklassen des Gymnasiums besuchen, ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Eberswalde haben und deren Kinder am 1. August eines Jahres Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Bestimmungen des SGB II, SGB XII oder des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Es können mit der Förderung Schulmaterialien bei der Stadt Eberswalde, im Zeitraum vom 01.08. bis 31.10., abgerechnet werden.
Die Förderung kann maximal bis zu einer Höhe von 25,00 EUR/pro Schüler/in und Schuljahr gefördert werden.

Benötigte Unterlagen

  • eine differenzierte Auflistung der beschafften Materialien in Form einer Rechnung und/oder Quittung (z. B. Kassenbon)
  • Mitteilung der Schule über den Schulbesuch des Kindes
  • eine Kopie des Bescheides über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bewilligungszeitraum muss den Stichtag 01.08. des Jahres enthalten) nach den Bestimmungen des SGB II, SGB XII oder des Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Formulare und Anträge in unserem Formularcenter

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Petra Berg
E-Mail:
Telefon: 03334/64-391

Aktuelle Themen

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