Nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung hat jeder Bürger gleichzeitig mit dem Beginn einer gewerblichen Tätigkeit, der Änderung der Betriebsanschrift, der Änderung/ Erweiterung der Tätigkeit, der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit eine Gewerbean-, -um- oder –abmeldung zu erstatten. Der Empfang der Gewerbean-, -um- oder –abmeldung wird innerhalb von drei Tagen bescheinigt, sofern die Anzeige vollständig ausgefüllt ist und der Bescheinigung keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen.
Gewerbeanmeldung:
Gewerbeummeldung:
Gewerbeabmeldung: ohne Gebühr
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung bei Anmeldung und Ummeldung Personalausweis oder Reisepass bei Abmeldung
bei Ausländern: Aufenthaltstitel, der beinhaltet „Erwerbstätigkeit gestattet“
Frau Katrin Körner
E-Mail: k.koerner@ eberswalde.de
Telefon: 03334/64-333
Herr Bernd Schröter
E-Mail: b.schroeter@ eberswalde.de
Telefon: 03334/64-335