Erlaubnis zum Betreiben eines Bewachungsgewerbes
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis.
Gebühren
128,00 EUR bis 1.279,00 EUR
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
- bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- bei juristischen Personen auch Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister oder Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
- Versicherungsnachweis
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für das Bewachungsgewerbe
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gewerbeordnung (GewO) § 34a Bewachungsverordnung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Cordula Dräger
E-Mail: c.draeger@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-322
Frau Katrin Körner
E-Mail: k.koerner@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-333