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Beurkundung von Geburten
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Kommt Ihr Kind im Eberswalder Krankenhaus zur Welt, wickelt die Klinik die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.
Informationen rund um die Beurkundung von Geburten
- Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den Namen bzw. die Vornamen Ihres Kindes einzutragen.
- War die Geburt im Geburtshaus oder zu Hause, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. Sollte eine Hebamme nicht mitgewirkt haben, so kann z. B. bei einer Notgeburt auch ein herbeigerufener Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige ausstellen.
Entsprechend dem Personenstand der Eltern bzw. der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig:
- verheiratete Mutter
das Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters; bei einer Heirat im Ausland ist die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und ggf. eine Kopie des Nationalpasses, eventuell die Geburtsurkunden der Eltern - ledige Mutter
Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages - geschiedene Mutter
eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Auflösungsvermerk; bei Heirat im Ausland die Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung sowie ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und ggf. die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich, eventuell die Geburtsurkunde - verwittwete Mutter
eine begaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den Tod des Ehemannes bzw. das Familienstammbuch und die Sterbeurkunde, ggf. die Geburtsurkunde
Urkundenservice
Benötigen Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Eberswalde, können Sie diese persönlich, schriftlich oder online bestellen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nur notwendig, soweit dies nicht von der Klinik übernommen wird oder wenn Unterlagen fehlen.
Gebühren
Eine Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Gebührenfreie Urkunden werden für gesetzliche Zwecke wie z. B. Kindergeld, Elterngeld oder Krankenkasse nur einmal ausgestellt.
Wünschen Sie die Ausstellung einer zusätzlichen oder mehrerer zusätzlicher Geburtsurkunde/n, sind gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK) https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik Gebühren zu erheben. Diese betragen für die erste auszustellende Urkunde 15,00 € und für jede weitere gleichzeitig beantragte auszustellende Urkunde 7,50 €. Zur Vorlage bei Behörden und Gerichten ist die Ausstellung der Urkunde gebührenfrei. Ein entsprechender Nachweis der Anforderung zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Gericht ist zu erbringen."
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsanzeige des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes
- Personenstandsurkunden
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152
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