Verwaltung und Politik

Schiedsstelle

Beschreibung

Die Schiedsstelle in Eberswalde bietet außergerichtlich Streitschlichtungen an. Eine Einigung vor einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann ist bindend. Verhandelt werden können bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (z. B. in der Nachbarschaft) oder Strafsachen (z. B. Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, etc.). Die zwei in Eberswalde ehrenamtlich tätigen Schlichter suchen als neutrale Vermittler nach akzeptablen Lösungen für beide Parteien.

Ist von einer Streitpartei ein Antrag an den zuständigen Schlichter gestellt, werden beide Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung geladen. Verhandelt wird in einem nicht öffentlichen Gespräch.

Im Rechtsamt der Stadt Eberswalde kann man sich über die Möglichkeiten eines Schiedsverfahrens informieren.

Zuständig für die Ortsteile Finow und Brandenburgisches Viertel (Postleitzahl 16227) ist Schiedsfrau Christel Buchheim. Schiedsmann Axel Irrling betreut die Ortsteile Eberswalde I und II, Tornow, Sommerfelde sowie Spechthausen (Postleitzahl 16225). Beide Schiedspersonen vertreten sich bei Bedarf gegenseitig.

Ihre Sprechstunden bieten die Schlichter im Rathaus Eberswalde, in Raum 102 an. Für die Ortsteile Finow und Brandenburgisches Viertel ist dies an jedem ersten Dienstag im Monat, von 16.30 bis 18 Uhr . Sprechstunde für die Ortsteile Eberswalde I und II, Tornow, Sommerfelde sowie Spechthausen ist jeweils am dritten Dienstag jeden Monats, auch zwischen 16.30 und 18 Uhr.

Gebühren

15,00 € bis 40,00 € (Verhandlungsgebühr einschließlich Auslagen)

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung wird nur der Personalausweis benötigt, die mitzubringenden Unterlagen für das Schlichtungsverfahren werden von der Schiedsperson benannt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Brandenburgisches Schlichtungsgesetz und das Schiedsstellengesetz des Landes Brandenburg

Schiedsverfahren, Schlichtung, Streitfall

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Heike Schindler
E-Mail:
Telefon: 03334/64-304

Aktuelle Themen

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