Verwaltung und Politik

Antrag auf Kita-Platz

Beschreibung

Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte bedarf der schriftlichen Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten. Für Kinder im Alter bis zur Einschulung besteht ein Anspruch mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden und für Kinder im Grundschulalter eine Mindestbetreuungszeit von vier Stunden. Eine längere Betreuungszeit muss schriftlich beim Landkreis Barnim, Jugendamt, beantragt werden.

Gebühren

Für die Benutzung von Kindertagesstätten werden von den Personensorgeberechtigten Gebühren erhoben. Die Antragstellung ist kostenlos.

Benötigte Unterlagen

  • Feststellungsbescheid über den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung vom Jugendamt des Landkreises Barnim
  • Zur Inanspruchnahme eines Platzes aus einer anderen Gemeinde muss der Bescheid zum Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht vorgelegt werden sowie der Kostenübernahmebescheid der Wohnortgemeinde
  • Formulare und Anträge in unserem Formularcenter

       (sollte eine Online Portalanmeldung nicht möglich sein, bitte hier einen Termin vereinbaren)

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches SGB VIII - KJHG

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Meier-Krause
E-Mail: kitaverwaltung@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-405

Frau Busch
E-Mail: kitaverwaltung@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-404

 

Termine nur nach Vereinbarung

 

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