Verwaltung und Politik

Tierkörperbeseitigung

Beschreibung

Sie haben ein totes Tier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier selbst zu entsorgen. Als Grundstückseigentümer haben Sie die Möglichkeit, wenn Ihr Grundstück nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, Haustiere (Kleintiere bis Hundegröße) auf Ihrem Grundstück zu vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 80 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.

Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. Hier erfolgt die weitere Veranlassung der Abholung und Entsorgung des Tierkörpers.

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

jeweiliger Schichtführer
Telefon: 03334/8191815

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Eberswalde.

Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

Formularcenter

Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern Formulare zum Ausdrucken bzw. zum Ausfüllen am PC zur Verfügung.

Gute Orte Eberswalde

Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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