Verwaltung und Politik

Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

Beschreibung

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind der Verkehr mit Taxen, mit Mietwagen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen. Wer einen Gelegenheitsverkehr ausführen will, bedarf der Genehmigung. Diese darf gemäß Personenbeförderungsgesetz nur befristet erteilt werden.

Gebühren

gemäß Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen

Benötigte Unterlagen

  1. Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
  2. Angaben über die verwendeten Fahrzeuge (Anzahl, Art, amtliches Kennzeichen, Hersteller, Halter, Anzahl der Sitz- Plätze, Fz-Ident-Nr.)
  3. Angaben zur Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben
  4. Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
  5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
  6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung
  7. Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
  8. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
  9. bei juristischen Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
  10. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  11. Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr)
  12. Führerschein zur Fahrgastbeförderung für die beantragte Form des Gelegenheitsverkehrs
  13. bei juristischen Personen auch Auszug aus dem Handelsregister oder Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katrin Körner
E-Mail:
Telefon: 03334/64-333

Frau Cordula Dräger
E-Mail:
Telefon: 03334/64-322

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