Verwaltung und Politik

Anzeigen von Sprengungen und Kampfmittelfunden

Beschreibung

Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen im Gebiet der Stadt Eberswalde gesprengt werden (z. B. Schornsteine, Gebäude), so ist diese je nach Anzahl der erforderlichen Sprengungen 1 – 4 Wochen vorher im Ordnungsamt anzuzeigen. Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt oder Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen vergrabene, verschüttete oder überflutete Kampfmittel liegen, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen.

Gebühren

keine

Benötigte Unterlagen

Sprengungen:

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der z. Z. geltenden Fassung
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Heike Micoleizeck
E-Mail:
Telefon: 03334/64-321

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

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Formularcenter

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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