Die Bearbeitung von Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Eberswalde obliegt dem Rechtsamt. Die vom Rechtsamt gefertigte Schadensanzeige wird mit den unten genannten benötigten Unterlagen an den Kommunalen Schadenausgleich, bei dem die Stadt Eberswalde Haftpflichtdeckungsschutz in Anspruch nimmt, zur weiteren Schadensabwicklung gereicht. Der Kommunale Schadenausgleich setzt sich sodann direkt mit dem Geschädigten in Verbindung.
Schadensschilderung des Geschädigten (schriftlich, formlos) mit Angabe der genauen Schadensörtlichkeit (ggf. mit Skizze, Fotos) und Schadenszeitpunkt sowie Belege zur Schadenshöhe.
Frau Heike Schindler
E-Mail: h.schindler@ eberswalde.de
Telefon: 03334/64-304