Verwaltung und Politik

Erlaubnis nach Landesimmissionsschutzgesetz - Abbrennen von Feuerwerken

Beschreibung

Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klasse III und IV im Zuständigkeitsbereich der Stadt Eberswalde abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde. Gilt nur für Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG.

Gebühren

10,00 – 102,00 € nach GebOMLUV

Benötigte Unterlagen

Die schriftliche Anzeige muß 14 Tage vorher erfolgen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) in der z.Z. geltenden Fassung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Heike Micoleizeck
E-Mail:
Telefon: 03334/64-321

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

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Formularcenter

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